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Drohnen in der Privathaftpflicht

Drohnen gewinnen in Deutschland an immer mehr Beliebtheit. Aber welche Risiken gibt es in der Nutzung der Flugmodelle und auf was muss ich bei meiner Versicherung achten?

 Hexacopter,  Multicopter oder  Quadrocopter sind Fachbegriffe für die immer häufiger zu beobachtenden Drohnen im Himmel. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 1.000.000 Drohnen verkauft. Dabei werden die kleinen Flugmodelle nicht nur im privaten Bereich, sondern darüber hinaus auch immer stärker im gewerblichen Bereich eingesetzt. Etwa Fotografen, sowie Rettungskräfte und das Militär greifen auf die innovativen Techniken und flexiblen Möglichkeiten einer Drohne zurück. Ganz klar: Der Trend zur Nutzung der Fluggeräte steigt.

Versicherung deiner Drohne ist Pflicht

Entsprechend der steigenden Anzahl an Fluggeräten in einem Luftraum steigt auch das Risiko an Unfällen und Abstürzen. So können nicht nur Kollisionen zwischen Flugmodellen, sondern auch störende Funkfrequenzen zu einem Kontrollverlust der Drohne führen. Infolgedessen haftest du als Pilot der Drohne mit deinem Vermögen für den entstandenen Schaden.

Eine Drohne wird von Versicherungen als ein unbemanntes Fluggerät eingestuft. Demzufolge ist eine eigenständige Haftpflichtversicherung für dich vorgeschrieben. Viele Versicherungen bieten über einen Zusatzbaustein der Privathaftpflicht Absicherung für Drohne und Pilot. Neben dem Schutz über eine Privathaftpflicht bietet der Markt auch spezielle Drohnenversicherungen an. Diese sind in Regel für professionelle Piloten mit Drohnen von einem Startgewicht von über 5kg relevant. Wenn du Hobby-Pilot einer kleinen Drohne bist, reicht der Schutz über die Privathaftpflicht vollkommen aus.

Um deine Drohne versichern zu können musst du deiner Versicherung vom Verkehrsministerium vorgeschriebene Nachweise vorlegen können. Denn die neue Drohnen-Verordnung des Verkehrsministeriums schreibt vor, dass man bei einem Startgewicht ab

  • 0,25kg eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers an der Drohne anbringen muss
  • 2kg besondere Kenntnisse nachweisen muss
  • 5kg eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
Die neue Drohnen Verordnung_Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur

Bereite dich als darauf vor, dass der Versicherer die entsprechenden Nachweise von dir verlangt. Zudem ist der Versicherer meist auch an der Bezeichnung und Seriennummer deines Flugmodells interessiert.

Das musst du bei der Drohnen-Privathaftpflicht beachten

Damit du im Schadenfall nicht eiskalt erwischt wirst, sollst du dich genau über die Versicherungsbedingungen informieren und u.a. folgende Punkte beachten:

  • das maximal mitversicherte Startgewicht deiner Drohne
  • die Höhe der Deckungssumme
  • das Nutzen der Drohne durch Dritte
  • die Teilnahme an Wettbewerben
  • den Schutz auch im Ausland
  • ob du deine Drohne auch Indoor fliegen darfst

Überlege dir also vorher genau wie und wo du deine Drohne überall einsetzen willst.

Sollte es einmal zu einem Schadenfall kommen, zahlt der Versicherer im übrigen nur dann, wenn du nachweisen kannst, dass du dich an die gesetzlichen Bestimmungen (wie z.B. die max. Flughöhe) gehalten hast.

Wenn du diese Tipps beachtest, hast du „freien“ Flug mit deiner Drohne! Viel Spaß!

Zusätzliche Informationen: 

Die neue Drohnen-Verordnung (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

FAQ’s: Die neue Drohnen-Verordnung (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Eine Liste der vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassenen „Anerkannten Stellen“ zur Erstellung des geforderten Kenntnisnachweises ab einem Stargewicht von über 2kg findest du auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts